Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Freizeiten
des Evangelischen Verein für Mission und Diakonie Altenkirchen e.V.
1. Veranstalter
Veranstalter der Freizeiten ist der
Evangelischer Verein für Mission und Diakonie Altenkirchen e.V.
2. Teilnahmeberechtigung
(1) Die Freizeiten richten sich an folgende Altersgruppen:
• Kinderfreizeit: Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren
• Jugendfreizeit: Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 22 Jahren
(2) Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene
Anmeldung. Bei Minderjährigen durch eine erziehungsberechtigte Person.
3. Anmeldung und Vertragsabschluss
(1) Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder digital über das Anmeldeformular des
Veranstalters.
(2) Der Teilnahmevertrag kommt mit der Anmeldebestätigung durch den Veranstalter
zustande.
(3) Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres
Eingangs berücksichtigt.
4. Teilnahmebeitrag und Anzahlung
Kinderfreizeit (7–14 Jahre)
• Gesamtpreis: 140 €
• Anzahlung: 30 €
• Der Restbetrag von 110 € ist bis zu dem vom Veranstalter angegebenen Termin zu
zahlen.
Jugendfreizeit (16–22 Jahre)
• Gesamtpreis: 50 €
• Anzahlung: 15 €
• Der Restbetrag von 35 € ist bis zu dem vom Veranstalter angegebenen Termin zu
zahlen.
(1) Erst nach Eingang der jeweiligen Anzahlung ist der Platz verbindlich reserviert.
5. Rücktritt / Stornierung
(1) Bei einer Stornierung durch den Teilnehmer oder dessen Erziehungsberechtigte wird
die jeweilige Anzahlung nicht zurückerstattet.
(2) Erfolgt die Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Freizeit oder beiNichterscheinen am Anreisetag, ist der gesamte Teilnahmebeitrag zu zahlen.
(3) Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist.
6. Gesundheit und Medikamente
(1) Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, gesundheitliche Besonderheiten,
Allergien sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente im Anmeldeformular
vollständig anzugeben.
(2) Medikamente dürfen und werden nur nach vorheriger Absprache und mit schriftlicher
Einwilligung der Erziehungsberechtigten durch die Mitarbeitenden ausgegeben werden.
7. Handynutzung und Haftung für Wertgegenstände
(1) Die Nutzung von Mobiltelefonen auf dem Freizeitgelände ist nicht gestattet.
(2) Auf Wunsch können Mobiltelefone bei der Freizeitleitung abgegeben werden. In
diesem Fall übernimmt der Veranstalter die Haftung für die sichere Aufbewahrung.
(3) Werden Mobiltelefone oder andere Wertgegenstände von den Teilnehmenden selbst
aufbewahrt, übernimmt der Veranstalter hierfür keine Haftung.
8. Foto- und Videoaufnahmen
(1) Während der Freizeit können Foto- und Videoaufnahmen der Teilnehmenden
entstehen.
(2) Diese dürfen vom Veranstalter für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Website,
Flyer, Social Media, Gemeindearbeit) verwendet werden.
(3) Erziehungsberechtigte können der Nutzung vor Beginn der Freizeit schriftlich
widersprechen.
9. Regeln während der Freizeit
(1) Die Teilnehmenden verpflichten sich, den Anweisungen der Mitarbeitenden Folge zu
leisten und die Freizeitregeln einzuhalten.
(2) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Regelverstößen kann die Freizeitleitung
Teilnehmende von der weiteren Teilnahme ausschließen.
(3) In diesem Fall sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, ihr Kind auf eigene
Kosten und Verantwortung vom Freizeitort abzuholen. Eine Rückerstattung des
Teilnahmebeitrags erfolgt nicht.
10. An- und Abreise
(1) Die An- und Abreise erfolgt eigenständig durch die Teilnehmenden bzw. deren
Erziehungsberechtigte.
(2) Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung/Haftung für den Transport zum
oder vom Freizeitort.
11. Haftung
(1) Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Für verlorene oder beschädigte persönliche Gegenstände wird keine Haftung
übernommen, sofern diese nicht ausdrücklich zur Verwahrung abgegeben wurden.12. Absage der Freizeit durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich vor, die Freizeit aus wichtigen Gründen (z. B. höhere Gewalt,
zu geringe Teilnehmerzahl oder Sicherheitsgründe) abzusagen. Bereits gezahlte
Teilnahmebeiträge werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.
13. Datenschutz
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden
ausschließlich zur Durchführung der Freizeit und gemäß den geltenden
Datenschutzbestimmungen verwendet.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.